Petition gegen den Bau der Ortsumgehung Katlenburg B 241/B 247 Sehr geehrter Herr Professor Wernstedt, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir eine Petition auf den Verzicht der Planung und des Baus einer Ortsumgehung Katlenburg-Lindau im Wege der B 241/B 247. Wir, die Bürger-Initiative-Berka (BIB), sind ein Verein mit derzeit über 100 Mitgliedern. Satzungszweck des Vereins, s. Anlage 4 zu diesem Schreiben, ist die Erhaltung unserer Umgebung in ihrem jetzigen unverbrauchten Zustand. Unterstützt wird dieses Ziel von 511 Einwohnern der Ortschaft Berka (z. Zt. rd. 959 Einwohner), die in einer Unterschriftenaktion den Ortsrat von Berka aufgefordert haben, sich gegen die Planung einer Umgehung zu Lasten von Berka auszusprechen. Mit dem Beschluss des Ortsrates Berka vom Februar 2002, der die Trassenführung ablehnt, ist der Ortsrat dem bekundeten Willen einer großen Mehrheit der Bürger Berkas nachgekommen. Bedroht wird dieser Zustand von einer im Bundesverkehrswegeplan als bevorrechtigt aus- gewiesenen Planung einer Ortsumgehung für Katlenburg- Lindau, s. Anlage 3. Der Planungsstand der Trasse steht derzeit kurz vor Eröffnung des Raumordnungsverfahrens. Es wird durch ein sich im Raum Lindau befindendes, an Brüssel zu meldendes FFH-Gebiet (Steinlake bei Lindau) verzögert. Die BIB und die weiteren Unterzeichner dieses Schreibens lehnen – bei allem Verständnis für die Situation der betroffenen Bewohner Katlenburgs - die Durchführung des Baus einer Ortsumgehung Katlenburgs aus den nachfolgenden Gründen ab. 1. Die der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegende Verkehrsprognose ist unzutreffend. 2. Die derzeit geplante Trassenführung verstößt gegen § 24 und § 26 Nds. Naturschutz- gesetz (vgl. auch §          13 und 15 BNatSchG). 3. Die geplante Trassenführung führt durch ein FFH – Gebiet; es wird EU – Recht verletzt. 4. Die gewünschte Trassenvariante hat den höchsten Naturverbrauch. 5. a: Die Trassenführung soll ein gemischt genutztes (gewerblich/Wohnzwecke) Gebiet entlasten,                                                                           belastet jedoch neu ein Wohngebiet in Berka. b: Die Auswirkungen der Trassenführung führen zur Existenzgefährdung von mindestens zwei Betrieben. 6. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes für die Ortschaft Berka. 7. Eine langfristige Entwicklung der Ortschaft Berka wird durch die derzeitig geplante Trassenführung und die damit gesteckten Grenzen nicht mehr möglich sein. Die Sachverhalte, die zu dieser Argumentation führen, sind in der Anlage 1 ausführlich dargelegt und soweit möglich, rechtlich begründet. Die Unterzeichner dieser Petition sehen außer einer - vom Träger der Maßnahme nicht gewollten und vom Planer ausgeschlossenen - Westumgehung von Katlenburg wegen der fehlenden Räume keine Möglichkeit eine Ortsumgehung von Katlenburg zu realisieren. Da eine Alternativplanung der Trassen A, B und E von keinem der Beteiligten gewünscht wird und eine Trassenführung C und D zu einer nicht hinnehmbaren Verschlechterung für die Ortschaft Berka und der umliegenden Natur führt, kann eine Alternative nur in der Einstellung der Planungsarbeiten gesehen werden. Wir bitten Sie daher, auch, weil zwischenzeitliche Veränderungen eingetreten sind, von dem Projekt Abstand zu nehmen. Bitte beachten Sie auch die Begründungen für die Petition! Klicken Sie hier für die Antwort des Niedersächsischen Landtags